Die Idee ist einfach: Eigenheimrealisierung ohne die Gefahren einer Finanzierung!
Dabei werden die Vorteile als Mieter mit denen eines Eigentümers innerhalb eines Wohnkonzeptes verschmolzen. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:
Um das Angebot zu verstehen und wirklich wertschätzen zu können muss man das Grundbuchrecht verstehen sowie die Finanzierungen, wie sie von Kreditinstituten umgesetzt und abgesichert werden. Dabei wird der Kunde in Abteilung I eingetragen, hat aber daraus keinerlei Rechte. Denn in Abteilung II und III finden sich die wirklichen Ansprüche, seien es Rechte oder Grundschulden. So ist das Kreditinstitut in Rang III eingetragen und kann jederzeit sämtliche Zwangsmaßnahmen einleiten, sollte der Kunde in Schieflage geraten. Dieses Risiko bringt jede Finanzierung mit sich.
Bei dem Wohnkonzept der Familia SE erwirbt diese die Immobilie – und wird in Rang I eingetragen. Damit müssen Sie keine Finanzierung eingehen. Denn Sie erwerben lediglich eine Kaufoption, ein Kaufrecht zum Preis von heute für in 25 Jahren. Großer Vorteil: Damit kann auch kein Dritter jemals diese Ihre Immobilie pfänden. Dieses Kaufrecht wird in Abteilung II des Grundbuchs zu Ihren Gunsten eingetragen. Das Objekt ist somit gegen Pfändungen Dritter gesichert. Denn Ihre Kaufoption hat immer Vorrang. Und das Beste: Eine Kaufoption ist als ein Recht nicht pfändbar. Sie genießen somit die völlige Sicherheit.
Für die Dauer von 25 Jahren zahlen Sie lediglich eine feste „Wohnpauschale“ und erhalten zusätzlich noch ein Wohnrecht eingetragen – in Rang II. Ob Sie die Immobilie in 25 Jahren zum Preis von heute kaufen entscheiden Sie dann. Und: Sie können jederzeit mit dreimonatiger Kündigungsfrist ausziehen – womit Sie dann aber das Wohnrecht und die Kaufoption bei gleichzeitigem Verlust des eingesetzten Eigenkapitals aufgeben.
Diese Realisierung ist für Sie mit lediglich 10% Eigenkapital-Einsatz machbar.
Kreditauskünfte oder Schufaeinträge gibt es keine!
Die Familia SE realisiert nur Objekte, die nicht älter 5 Jahre sind.
Sie wählen Ihre Traumimmobilie und bestimmen diese. Der Kapitalgeber (eine Vermögensverwaltungsgesellschaft der Rechtsform SE mit Sitz in Deutschland, im Folgenden Gesellschaft genannt) kauft/bezahlt alle Kosten und wird Eigentümer der Immobilie (Grundbuch Rang I), Sie leisten ein Eigenkapital von 10% der Gesamt-Anschaffungskosten, Sie zahlen eine laufende Wohnpauschale/Rate von jährlich 4% der Anschaffungskosten.
Sie erhalten eine unwiderrufliche Kaufoption – zum Ablauf von 25 Jahren im Grundbuch Rang II eingetragen (Zugriff Dritter damit unmöglich, Grundbuch ist quasi blockiert).
Kaufpreis Wunschobjekt | 350.000 Euro | Wohnpauschale p.a. (fest über 25 Jahre) | |
Maklerprovision 3,57% | 12.495 Euro | (Kapitalbedarf brutto * 4%) | 16.557 Euro |
Nebenkosten ca. 8% | 28.000 Euro | Eigenkapital | |
Kapitalbedarf netto | 390.495 Euro | (Kapitalbedarf brutto x 10%) | 41.392 Euro |
Bearbeitungsgebühr 6% | 23.430 Euro | Kaufpreis in 25 Jahren | |
Kapitalbedarf brutto | 413.925 Euro | Kapitalbedarf netto – Eigenkapital | 349.103 Euro |
Die Zahlung der Wohnpauschale bleibt über 25 Jahre konstant. Diese Zahlungsvereinbarung wird notariell beurkundet und kann nicht angepasst/geändert bzw. erhöht werden. Damit ist die Zahlung der Wohnpauschale nicht nur kalkulierbar, sondern nimmt – berücksichtigt man die Inflation – sogar jedes Jahr (an Kaufkraft) ab!
Der heutige Kaufpreis wird auch (abzüglich Eigenkapitalleistung) als der in 25 Jahren zu zahlende Kaufpreis bei Annahme der Kaufoption festgeschrieben. Auch dieser entspricht in 25 Jahren somit einer ganz anderen Kaufkraft, denn die heutigen 432.000 Euro sind in 25 Jahren aller Voraussicht nach weniger als die Hälfte wert – gemessen an der Inflation und der Kaufkraftentwicklung.
Dem fallenden Kaufpreis steht zusätzlich eine Wertsteigerung gegenüber. Denn die Immobilie, die heute 350.000 Euro kostet, wird in 25 Jahren bei einer angenommenen Wertsteigerung von nur 2% p.a. bereits über 510.000 Euro wert sein. Damit profitiert der Erwerber neben dem an Kaufkraft einbüßenden Kaufpreis zusätzlich von der positiven Wertentwicklung.
Eigentümer | Mieter | FSE-Wohnkonzept | |
Kündigungsrisiko | JA | JA | NEIN |
Vollstreckungsrisiko | JA | NEIN | NEIN |
Pfändungsrisiko | JA | NEIN | NEIN |
Insolvenzrisiko | JA | NEIN | NEIN |
Kostenrisiko (Zinssteigerung/Mieterhöhung) | JA | JA | NEIN |
Vermögensaufbau | JA | NEIN | JA |
Flexibilität | NEIN | JA | JA |
Grundbucheintrag | JA, Abteilung I | NEIN | JA, Abteilung II |
Die Gegenüberstellung zeigt, dass alle Kriterien nur vom FSE-Wohnkonzept positiv erfüllt werden können.
Der Weg ins Eigenheim muss nicht über die Aufnahme von Darlehen erfolgen, nur weil es alle so machen. Es gibt eine Alternative, die wirtschaftlich sinnvoll und viel sicherer ist, das FSE-Wohnkonzept!